Es gibt zahlreiche Möglichkeiten die Arbeit der Parapsychologischen Beratungsstelle zu unterstützen: |
Social Sponsoring: Da die Beratungsstelle eine hohe Medienpräsenz hat und in der Öffentlichkeit einen guten Ruf genießt, kann es sowohl für verschiedene Unternehmen von Vorteil sein von uns beworben zu werden. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit gezielt Veranstaltungen wie z.B. Fortbildungen für Ärzte/Therapeuten zu sponsern oder z.B. auf unserer Homepage zu werben oder verlinkt zu werden. Wir freuen uns auf Ihren Anruf. |
Spenden:Um weiterhin ein niederschwelliges Beratungsangebot aufrechterhalten zu können, sind wir dringend auf Spenden angewiesen. Die Parapsychologische Beratungsstelle (WGFP e.V.) ist als steuerlich gemeinnützig anerkannt. Spenden sind nach § 10b EStG und § 9 Nr. 3 KStG 1977 als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar. So haben Sie steuerliche Vorteile, wenn Sie einen Teil des Einkommens spenden. Spendenkonto der WGFP:
Sparkasse Freiburg – Nördl. Breisgau
Kontoinhaber: WGFP e.V.
Konto-Nummer:
IBAN: DE34 6805 0101 0002 0561 24
BIC: FRSPDE66XXX |
Bußgeldzuweisungen: Der Trägerverein der Parapsychologischen Beratungsstelle (WGFP e.V.) ist auf der vom Oberlandesgericht Karlsruhe erstellten Liste der Einrichtungen und Organisationen, die zur Zuweisung von Geldbußen berechtigt sind. Wir bitten Sie also Richter oder Staatsanwälte auf die Möglichkeit aufmerksam zu machen, der Beratungsstelle Bußgelder zuzuweisen. Bei Interesse kann Informationsmaterial angefordert werden. |
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